Unterrichtsausfall bei außergewöhnlichen wetterbedingten Umständen

Ausfall des Schulunterrichts bei besonderen Witterungsumständen

Unterrichtsausfall bei außergewöhnlichen wetterbedingten Umständen

Wenn bei extrem außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen der Schulträger zusammen mit der Schulleitung entscheidet, dass Unterricht in den Schulgebäuden für alle nicht vertretbar erscheint, wird die Schule geschlossen. Der Unterricht fällt dann aus.

Die Information über die Schulschließung wird unmittelbar nach der Entscheidung auf unserer Homepage mitgeteilt. Es ist auch möglich, dass ein Unterrichtstag zum Schutz der Schülerinnen und Schüler aufgrund des schlechten Wetters verkürzt wird. Schülerinnen und Schüler, die in einem solchen Fall nicht nach Hause gelangen, werden in der Schule betreut.

In allen anderen Fällen gilt die grundsätzliche Regelung, dass Unterricht erteilt wird!
Der Unterricht findet somit auch statt, wenn wegen eingeschränkten Schülertransportes nur ein Teil der Schüler am Unterricht teilnehmen kann. Schüler, die zur Schule kommen können, haben ein Recht auf Unterricht.

Winterliche Straßenverhältnisse können zu Ausfällen und Verspätungen im Fahrplan führen. An den Haltestellen sollte daher bis zu 30 Minuten auf den Bus gewartet werden.

Die schnellste Information über die Betriebslage der Busse erhalten Sie über die Homepage der jeweiligen Busunternehmen oder die Homepage der Rhein-Mosel Verkehrsgesellschaft (www.rhein-mosel-bus.de).

Aber auch wenn der Unterricht stattfindet, entscheiden Sie als Eltern, ob der Schulweg bei außergewöhnlichen Wetter- und Witterungsbedingungen („Eis und Schnee“) für Ihr Kind zumutbar ist.

Wenn Sie der Meinung sind, dass der Schulweg zu gefährlich ist, können Sie Ihr Kind zu Hause lassen. Bitte informieren Sie im Nachgang aber die Klassenleitung schriftlich kurz über das Fehlen („Entschuldigung“). Ein Anruf in der Schule ist nicht erforderlich.